Vermietung des 2. Wohngebäudes im geförderten Wohnungsbau an der Bgm.-Götz-Str. 48a in Schrobenhausen
In der Bürgermeister-Götz-Str. 48a in Schrobenhausen steht eine sehenswerte Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten. Eine solide Bauweise, moderne KFW-55 Energiestandards und durchdachte Grundrisse bilden die Grundsteine unseres zweiten Projekts im geförderten Wohnungsbau. Ab sofort können davon noch in vier 2-Zimmer-Wohnungen und einer 3-Zimmer-Wohnung, Einzelpersonen, Paare oder Familien ihren Platz zum Wohnen und Leben finden.
Einkommensstufe II: Kaltmiete Nebenkosten- Warmmiete
Förderung von 4,50 €/qm vorauszahlung
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EG: 2-Zimmer-Wohnung mit 53,10 qm: 557,55 € 159,30 € 716,85 € |
1.OG: 2-Zimmer-Wohnung mit 42,36 qm: 444,78 € 127,08 € 571,86 € |
2.OG: 2-Zimmer-Wohnung mit 42,36 qm: 444,78 € 127,08 € 571,86 € |
Einkommensstufe III: Kaltmiete Nebenkosten- Warmmiete
Förderung von 3,50 €/qm vorauszahlung
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EG: 2-Zimmer-Wohnung mit 56,13 qm: 589,37 € 168,39 € 757,76 € |
1.OG: 3-Zimmer-Wohnung mit 65,04 qm: 682,92 € 195,12 € 878,04 € |
Zuzüglich zur monatlichen Warmmiete kommen pro Wohnung 30 € für einen Stellplatz hinzu.
Die Höhe der Mietkaution beträgt drei Nettokaltmieten.
Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein in der jeweiligen Einkommensstufe, nach der die Wohnung gefördert wird. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet Bauamt- Wohnraumförderung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Thomas Breitsameter, Immobilienabteilung, telefonisch 08252/894117 oder per E-Mail: thomas.breitsameter@stadtwerke-sob.de
Alle Angaben sind freibleibend und ohne Gewähr.