Gebühren Trinkwasserversorgung (ab 01.01.2023)

pro m³ Trinkwasser:   1,93 € netto zzgl. ges. MWSt.

Durchschnittlicher Wasserverbrauch im Vergleich:
Täglicher Pro-Kopf-Bedarf ist 134 Liter für Haushalt und Kleingewerbe, dass entspricht 48,9m³/Jahr.
 
Zusammensetzung der Gebühren pro m³ Trinkwasser:
Haushaltskosten
     
Haushaltsverbrauch Bayern pro Person: 49 m³/Jahr    
Haushaltskosten pro m³ und Liter*:    
  Verbrauch      Gesamtkosten pro Jahr Grundgebühr normaler Zähler Wassergebühr Verbrauch    €/m³ Wassergebühr Verbrauch   ct/ltr
1 Person   49 m³/Jahr 190,57 €/Jahr 96,00 €/Jahr 1,93 €/Jahr 0,193 ct/ltr
2 Personen   98 m³/Jahr 285,14 €/Jahr 96,00 €/Jahr 1,93 €/Jahr 0,193 ct/ltr
3 Personen 147 m³/Jahr 379,71 €/Jahr 96,00 €/Jahr 1,93 €/Jahr 0,193 ct/ltr
4 Personen 196 m³/Jahr 474,28 €/Jahr 96,00 €/Jahr 1,93 €/Jahr 0,193 ct/ltr
5 Personen   245 m³/Jahr 568,85 €/Jahr 96,00 €/Jahr 1,93 €/Jahr 0,193 ct/ltr
* Kosten bei bayerischem Durchschnittsverbrauch inkl. sämtlicher fixer oder sonstiger Preisbestandteile  Hinweis: alle Preise netto zzgl. ges. MWSt.
 

Grundgebühr Trinkwasserversorgung, gestaffelt nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler, Preise in € pro Jahr zzgl. ges. MWSt.

Größe Dauerdurchfluss Preise pro Monat zzgl. ges. MWSt. Preis pro Jahr zzgl. ges. MWSt.
Q3 bis 4 m³/h (alt - QN 2,5) (normaler Haushaltszähler) 8,00 € 96,00 €
Q3 bis 10 m³/h (alt - QN 6) 10,00 € 120,00 €
Q3 bis 16 m³/h (alt - QN 10) 16,00 € 192,00 €
Q3 bis 25 m³/h (alt - QN 15) 32,00 € 384,00 €
Q3 bis 40/63 m³/h (alt - QN 40) 48,00 € 576,00 €
Q3 über 63 m³/h 96,00 € 1.152,00 €

 

Herstellungsbeiträge (ab 01.01.2017)

Herstellungsbeiträge fallen bei Neubau oder Geschossflächenerweiterungen an. Die Berechnungsgrundlage für die Herstellungsbeiträge ist die Grundstücksfläche und die Geschossfläche.

pro m² Grundstücksfläche: 1,61 € netto, zzgl. ges. MWSt

pro m² Geschossfläche:  4,96 € netto, zzgl. ges. MWSt

 

 Was Sie sonst noch wissen sollten...

Wir erstellen für Sie einmal jährlich eine Abrechnung der Wassergebühren zum 31.12. des Jahres.

Während des Jahres sind drei Abschläge zum 01.04., 01.07. und 01.10. fällig. Die Höhe der Abschläge errechnet sich anhand Ihres Vorjahresverbrauches und wird Ihnen mit Ihrer Jahresabrechnung mitgeteilt.

Nutzen Sie doch die bequeme Möglichkeit des Bankeinzugs für die fälligen Gebühren. Dazu füllen Sie bitte ein SEPA-Lastschrift-Mandat aus und senden es unterschrieben an uns zurück.