Vermietung des 2. Wohngebäudes im geförderten Wohnungsbau an der Bgm.-Götz-Str. 48a in Schrobenhausen

In der Bürgermeister-Götz-Str. 48a in Schrobenhausen entsteht derzeit eine sehenswerte Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten. Eine solide Bauweise und moderne KFW-55 Energiestandards bilden die Grundsteine unseres zweiten Projekts im geförderten Wohnungsbau. Das gute Miteinander aller Beteiligten ermöglichte eine bis dato reibungslose und unfallfreie Umsetzung. Ab dem 01.08.2024 können in den 8 x 2 Zimmerwohnungen, 2 x 3 Zimmerwohnungen und einer 4 Zimmerwohnung Einzelpersonen, Paare oder Familien Platz zum Wohnen und Leben finden.

Aufteilung der Wohnungen entsprechend den Einkommensstufen mit monatlichen Mieten:
Einkommensstufe I:                                           Kaltmiete                Nebenkosten-           Warmmiete
Förderung von 5,50 €/qm                                                                vorauszahlung
EG:        4-Zimmerwohnung mit 89,05 qm:          935,03 €               178,10 €                     1.113,13 €
1.OG:    2-Zimmerwohnung mit 53,10 qm:          557,55 €               106,20 €                        663,75 €
2.OG:    2-Zimmerwohnung mit 42,70 qm:          448,35 €                 85,40 €                        533,75 €
 
Einkommensstufe II:                                            Kaltmiete               Nebenkosten-           Warmmiete
Förderung von 4,50 €/qm                                                                  vorauszahlung
    EG:    2-Zimmerwohnung mit 53,10 qm:           557,55 €               106,20 €                     663,75 €
1.OG:    2-Zimmerwohnung mit 42,70 qm:           448,35 €                 85,40 €                     533,75 €
1.OG:    2-Zimmerwohnung mit 42,36 qm:           444,78 €                 84,72 €                     529,50 €
2.OG:    3-Zimmerwohnung mit 65,04 qm:           682,92 €               130,08 €                     813,00 €
2.OG:    2-Zimmerwohnung mit 42,36 qm:           444,78 €                 84,72 €                     529,50 €
 
Einkommensstufe III:                                           Kaltmiete               Nebenkosten-           Warmmiete
Förderung von 3,50 €/qm                                                                 vorauszahlung
    EG:    2-Zimmerwohnung mit 56,13 qm:           589,37 €               112,26 €                     701,63 €
1.OG:    3-Zimmerwohnung mit 65,04 qm:           682,92 €               130,08 €                     813,00 €
2.OG:    2-Zimmerwohnung mit 53,10 qm:           557,55 €               106,20 €                     663,75 €

Zuzüglich zur monatlichen Warmmiete kommen pro Wohnung 30 € für einen Stellplatz hinzu.

Die Höhe der Mietkaution beträgt drei Nettokaltmieten.

Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein in der jeweiligen Einkommensstufe, nach der die Wohnung gefördert wird. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet Bauamt- Wohnraumförderung.

Sollten Sie sich für eine Wohnung interessieren, haben Sie bis 19.05.2024 Zeit, sich zu bewerben. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Alle Angaben sind freibleibend und ohne Gewähr.